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Provisionsplan für das Affiliate-Programm der forgoodvibes GmbH

1. Geltungsbereich

Dieser Provisionsplan regelt die Vergütung der Teilnehmer (nachfolgend „Affiliates“) im Rahmen des Affiliate-Programms der forgoodvibes GmbH, ergänzend zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Affiliate-Programms.

2. Begriffsbestimmungen

  • Affiliate: Natürliche oder juristische Person, die über individuelle Affiliate-Links oder sonstige zugewiesene Werbemittel Kunden an das Unternehmen vermittelt.
  • Direkter Affiliate: Affiliate, der unmittelbar vom Affiliate geworben und vom Unternehmen freigeschaltet wurde.
  • Geworbener Affiliate (1. Linie): Affiliate, der unmittelbar durch einen bereits bestehenden Affiliate über ein hierfür vorgesehenes Empfehlungs- bzw. Registrierungsverfahren dem Unternehmen zugeführt wurde (erste geworbene Linie; keine weiteren Ebenen).
  • Netto-Verkaufspreis: Der vom Endkunden tatsächlich an das Unternehmen gezahlte Warenpreis abzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Rabatten, Gutscheinen und sonstigen Preisnachlässen.
  • Vermittelter Verkauf: Jeder vom Unternehmen bestätigte, vollständig bezahlte und nicht stornierte oder retournierte Verkauf, der dem jeweiligen Affiliate nachweisbar zugeordnet werden kann (z.B. mittels Tracking-Link oder Kundenzuordnung).

3. Provision für eigene (direkt vermittelte) Verkäufe

3.1 Der Affiliate erhält für jeden von ihm direkt vermittelten Verkauf eine Provision in Höhe von 24% des jeweiligen Netto-Verkaufspreises.

3.2 Ein Verkauf gilt als direkt vermittelt, wenn der Kunde über den individuellen Affiliate-Link oder über eine eindeutige, dem Affiliate zuordenbare Empfehlung des Affiliates beim Unternehmen bestellt und die Bestellung vom Unternehmen bestätigt wird.

3.3 Ein Provisionsanspruch besteht nur für Verkäufe, bei denen:

  • der Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat,
  • kein Widerruf, keine Stornierung und keine vollständige Rückgabe erfolgt ist und
  • keine Anzeichen von Missbrauch oder Manipulation vorliegen.

4. Provision für Verkäufe geworbener Affiliates (1. Linie)

4.1 Affiliates sind berechtigt, weitere direkte Affiliates zu werben. Die Zuordnung als geworbener Affiliate erfolgt über das vom Unternehmen vorgegebene Registrierungs- bzw. Empfehlungsverfahren.

4.2 Für jeden vermittelten Verkauf eines geworbenen Affiliates der ersten Linie erhält der werbende Affiliate eine zusätzliche Provision in Höhe von 4% des Netto-Verkaufspreises.

4.3 Die zusätzliche Provision gemäß Ziffer 4.2 wird nur für die erste Ebene (1. Linie) geworbener Affiliates gewährt. Eine Vergütung für weitere darunterliegende Ebenen (2. Linie und tiefer) findet nicht statt.

4.4 Der Provisionsanspruch aus Ziffer 4 entfällt, wenn die Zuordnung des geworbenen Affiliates zum werbenden Affiliate nicht nachvollziehbar ist oder durch unzulässige Maßnahmen (z.B. Missbrauch, Scheinkonten) zustande gekommen ist.

5. Berechnung, Abrechnung und Auszahlung

5.1 Die Provisionsbeträge werden auf Basis der im jeweiligen Abrechnungszeitraum erzielten, provisionsfähigen Netto-Umsätze berechnet.

5.2 Die Abrechnung der Provisionen erfolgt monatlich nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Nicht realisierte oder stornierte Verkäufe werden nicht vergütet bzw. bei späteren Stornierungen mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnet.

5.3 Die Auszahlung der Provisionen erfolgt auf das vom Affiliate hinterlegten Bankkonto, sobald das Provisionskonto des Affiliates ein Provisionsvolumen von mindestens 25,- Euro erreicht hat, spätestens aber zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

5.4 Alle Provisionen verstehen sich netto, zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer, sofern der Affiliate zur Umsatzsteuer optiert und die schriftliche Bestätigung des Affiliates zur Umsatzsteuerpflicht dem Unternehmen vorliegt.

6. Trackingdauer / Zuordnung von Verkäufen

6.1 Für die Zuordnung von vermittelten Verkäufen zu einem Affiliate wird ein Trackingverfahren eingesetzt, das in der Regel über Cookies bzw. vergleichbare Technologien oder serverseitiges Tracking erfolgt.

6.2 Die Laufzeit der Trackingdaten (Cookie-Laufzeit / Attribution Window) beträgt 30 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem ein Nutzer auf einen Affiliate-Link klickt oder ein entsprechendes Werbemittel des Affiliate-Programms aufruft.

6.3 Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der Nutzer den Kauf innerhalb dieses Trackingzeitraums von 30 Tagen abschließt und der Verkauf technisch eindeutig dem betreffenden Affiliate zugeordnet werden kann.

6.4 Nach Ablauf des Trackingzeitraums von 30 Tagen können keine Provisionen mehr für Käufe des betreffenden Nutzers geltend gemacht werden.

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